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 Das ATOS-Magazin 3/98
 ATOS Über den Tellerrand ...

Batterieverordnung

Von Michael Ruge





Ab dem 1. Oktober 1998 wird die voll wirksam werdenden Batterieverordnung eine Umstellung für die Bürger geben. Die Hersteller von Batterien und batteriebetriebenen Geräten, die im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. Mitglied sind, haben ein neues, gemeinsames Rücknahmesystem ausgearbeitet. Es soll das bisherige freiwillige Rücknahme- und Recyclingsystem für schadstoffhaltige Batterien aus dem Jahr 1988 endgültig ablösen. In die Entwicklung umweltverträglicher Batterien und Recyclingverfahren hat die Batterieindustrie bereits in den letzten Jahren große Summen investiert. So wurde zum Beispiel der Quecksilbergehalt bei den meisten haushaltsüblichen Batterien auf Null gedrückt. Zudem sind die Hersteller dabei, ökonomisch sinnvolle Recyclingmöglichkeiten auch für schadstoffreie Batterien zu schaffen.

Entlastet werden dadurch die kommunalen Entsorger (wie der Gemeindebauhof), die künftig nicht mehr die Deponierung der von ihnen gesammelten Batterien finanzieren müssen.

Die Batterieverordnung sieht vor, daß ab 1. Oktober 1998 jeder Verbraucher verbrauchte Batterien und Akkus bei einer kommunalen Sammelstelle oder beim Fachhändler zurückgeben muß. Die Hersteller und Importeure von Batterien haben dafür zu sorgen, daß die gesammelten Alt-Batterien abtransportiert, sortiert, verwertet oder getrennt vom Hausmüll entsorgt werden.

Michael Ruge





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Letzte Aktualisierung am 14. September 1998

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