Dank geht zunächst mal an MSG für das Sammeln von Screenshots und einige brauchbare Kommentare im IRC und via e-Mail. Darüberhinaus muß wie üblich angemerkt werden, daß man die einzelnen GodleNES-Teile nur besitzen darf, wenn man das Original auf einer Nintendo-Kassette besitzt.
Daß allerdings Nintendo einen Falcon-User wegen illegalem Besitz des 15 Jahre alten Super Mario Bros. verklagt, während auf dem PC bereits N64 Spiele und ein entsprechender Emulator im Umlauf sind, wage ich in Frage zu stellen.
Oliver Heun
Anhang: